Allgemeine Verkaufsbedingungen

— Aktualisiert am 3. August 2023.
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Präambel und Geltungsbereich

Im gesamten Dokument wird backtik Sàrl der Einfachheit halber oft als "backtik" bezeichnet, und jedes Unternehmen, das durch die Anforderung von Dienstleistungen von backtik Sàrl und durch Unterzeichnung eines Vertrags mit backtik Sàrl eine vertragliche Beziehung eingeht, wird als "der Kunde" bezeichnet.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle von backtik Sàrl durchgeführten Geschäftsvorgänge sowie die vertraglichen Beziehungen zwischen backtik und jedem Kunden, der unsere Website oder unsere Dienstleistungen nutzt.

Die Nutzung der Dienstleistungen unterliegt diesen allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend „die Allgemeinen Geschäftsbedingungen“), die der Kunde vorbehaltlos akzeptiert.

Artikel 1 — Angebot und Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Bevor eine Dienstleistung erbracht wird, erstellt backtik ein Angebot, das die auszuführenden Arbeiten, deren Art und Zweck genau beschreibt. Wird das Angebot angenommen, wird es vom Kunden unterzeichnet und datiert und anschließend vor Projektbeginn an backtik zurückgesandt. Jedes von backtik erstellte Angebot ist ab Ausstellungsdatum einen Monat lang gültig.

Sobald ein Unternehmen ein Angebot von backtik unterzeichnet, wird es Kunde von backtik und akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltlos. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbedingungen für die von backtik angebotenen Dienstleistungen.

Artikel 2 – Vertragsschluss und Kündigung

Der Vertrag gilt mit der Annahme des von backtik vorgelegten Angebots durch den Kunden als abgeschlossen. Der Kunde ist an die Bedingungen des Angebots und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden.
Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Im Falle einer Kündigung ist der Kunde zur Zahlung aller bis zum Kündigungsdatum erbrachten Leistungen verpflichtet.

Artikel 3 – Zusammenarbeit

Backtik konzentriert sich darauf, seine Kunden zu unterstützen, und alle Maßnahmen zielen darauf ab, die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, um seine Aufgaben für sie zu erfüllen. Backtik ist lediglich an eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Mitteln gebunden, nicht an ein Versprechen von Ergebnissen.

Backtik verpflichtet sich, dem Kunden einen oder mehrere Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, um das Projekt gemäß den Angeboten erfolgreich abzuschließen. Ebenso verpflichtet sich backtik, den Kunden über den Projektfortschritt auf dem Laufenden zu halten.

Artikel 4 – Änderungen und Korrekturen an der Arbeit eines Projekts

Der Kunde kann gemäß den im unterzeichneten Angebot festgelegten Bedingungen Korrekturen oder Änderungen an allen von backtik gelieferten Leistungen verlangen. Eine „unbegrenzte“ Anzahl von Korrekturen entspricht maximal 10 Feedbackrunden zwischen backtik und dem Kunden. Jede weitere Korrektur oder Änderung führt zu einem zusätzlichen Angebot.

Artikel 5 – Kundenverpflichtungen

Der Kunde verpflichtet sich, backtik alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Projekts erforderlich sind, einschließlich Informationen, die für die Erstellung einer Website, einer Online- oder Offline-Werbekampagne, der Computerentwicklung oder der Erstellung von grafischen oder textlichen Inhalten erforderlich sind.

Der Auftraggeber darf den reibungslosen Projektablauf nicht durch ein Verhalten gefährden, das einer uneingeschränkten Zusammenarbeit entgegensteht. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, die technischen Probleme zu verstehen, die sich aus Merkmalen oder Informationen ergeben können, die zu Projektbeginn nicht eindeutig schriftlich spezifiziert wurden.

Artikel 6 – Projektabnahme und -garantie

Sobald das Projekt von backtik abgeschlossen ist, obliegt es dem Kunden, zu überprüfen, ob die Leistungen dem ursprünglich unterzeichneten Vertrag entsprechen. Sollten Abweichungen festgestellt werden, nimmt backtik die erforderlichen Änderungen vor. Dies führt zur Zahlung etwaiger ausstehender Beträge durch den Kunden und bedeutet, dass backtik ab diesem Datum von jeglicher Weiterarbeit an dem Projekt befreit ist, sofern kein neues Angebot erstellt wird.

Artikel 7 – Finanzielle Bedingungen und Zahlungsbedingungen

Jeglicher vom Kunden geschuldete Betrag in Bezug auf eine Rechnung für erbrachte Leistungen muss bezahlt werden.

Standardmäßig ist bei Vertragsunterzeichnung eine Anzahlung von 25 % fällig, eine Zwischenzahlung von 25 % zur Projektmitte (definiert anhand des geplanten Produktionsstarttermins) und die restlichen 50 % bei Produktionsstart. Diese Zahlungsbedingungen können gemäß den Spezifikationen des jeweiligen Projektvertrags angepasst werden.

Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich netto und enthalten keine Schweizer Mehrwertsteuer.

Die Preise können jederzeit von backtik geändert werden, Änderungen betreffen jedoch keine bereits abgeschlossenen Verträge.

Der Umfang der angebotenen Leistungen und die entsprechenden Gebühren sind in der Leistungsbeschreibung backtik definiert. Ist für eine Leistung kein Betrag angegeben, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarife von backtik. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch Wiederholung oder Verzögerung der Arbeiten aufgrund fehlerhafter, nachträglich korrigierter oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers entstehen, sofern der Auftraggeber diese Schäden zu vertreten hat. Backtik behält sich das Recht vor, Subunternehmer mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu beauftragen. Der Auftraggeber kann einen solchen Subunternehmer nur aus berechtigtem Grund ablehnen.

Artikel 8 – Erbringung von Dienstleistungen

Backtik verpflichtet sich, die Leistungen innerhalb der im Angebot angegebenen Fristen zu erbringen. Backtik wird sich nach besten Kräften bemühen, diese Fristen einzuhalten, kann jedoch keine strikte Einhaltung garantieren. Im Falle einer Verzögerung wird backtik den Kunden informieren und sich bemühen, die Auswirkungen der Verzögerung so gering wie möglich zu halten.

Falls der Kunde die Annahme verweigert oder seinen Mitwirkungsverpflichtungen nicht nachkommt, behält sich backtik das Recht vor, Schadensersatz für entstandene Schäden, einschließlich etwaiger zusätzlicher Kosten, zu verlangen.

Artikel 9 — Verantwortung

Die Haftung von backtik kann gemäß Schweizer Recht nur bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder grob fahrlässigem Fehlverhalten geltend gemacht werden. Sie ist in jedem Fall auf den vom Kunden für die Leistungen gezahlten Betrag begrenzt.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet backtik nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder im Falle der Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

Artikel 10 – Geistiges Eigentum

Die Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf die Dienstleistungen und deren Ergebnisse verbleiben bei backtik, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Der Kunde verpflichtet sich, diese Rechte zu respektieren.

Jegliche Änderung des Inhalts der von backtik erstellten Arbeit ist nur mit vorheriger Zustimmung von backtik zulässig. Jede Übertragung oder Lizenzierung von Nutzungsrechten durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von backtik.

Artikel 11 – Vertraulichkeit

Alle im Rahmen der Leistungserbringung ausgetauschten vertraulichen Informationen bleiben vertraulich und werden ohne die Zustimmung der betroffenen Partei nicht an Dritte weitergegeben.

Artikel 12 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen schweizerischem Recht. Im Streitfall sind ausschließlich die schweizerischen Gerichte zuständig.

Artikel 13 – Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Backtik kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Die Änderungen gelten für alle Bestellungen, die nach dem Datum des Inkrafttretens der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgegeben werden. Die Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Website backtik in Kraft.

Aus rechtlichen Gründen

Gerichtsstand ist der Sitz der backtik Sàrl in der Schweiz.